Die kommunale Verordnung zur Haltung und zum Wohlbefinden von Tieren in Dénia wird aktualisiert, um Tiere als empfindsame Wesen anzuerkennen, und sich an die europäische und nationale
Gesetzgebung anzupassen. Die neue Regelung verstärkt den Tierschutz und umfasst Maßnahmen wie die Verpflichtung, Wasser zum Reinigen von Urin mitzuführen, das Verbot, Tiere in der Öffentlichkeit zu füttern, und die obligatorische Registrierung von Haustieren. Darüber hinaus regelt sie die Kontrolle von Katzenkolonien, die Nutzung von Hundewiesen und die Aktivitäten von Vereinen und Züchtern, um ein verantwortungsvolles und respektvolles Zusammenleben zu fördern.
Der Stadtrat von Dénia hat am 30. Mai 2024 einstimmig die ursprüngliche Änderung der kommunalen Verordnung zur Haltung und zum Wohlbefinden von Tieren genehmigt. Diese Aktualisierung passt die lokale Regelung an die neuen rechtlichen und sozialen Kriterien an, die Tiere als empfindsame Wesen anerkennen, und verstärkt den Schutz und die Verantwortung für deren Pflege. Sie legt mehrere Verpflichtungen und Regelungen fest:
Hauptpflichten
- Alle Hunde müssen im kommunalen Register eingetragen werden.
- Die Frist beträgt maximal 30 Tage nach der Identifizierung des Tieres mit einem Mikrochip.
- Dies gilt für Einwohner und Besucher, die länger als 3 Monate in Dénia bleiben.
- Die Eigentümer müssen immer eine Wasserflasche mitführen, um den Urin ihrer Hunde zu reinigen.
- Es ist obligatorisch, die Exkremente der Hunde in öffentlichen Räumen aufzusammeln.
- Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein und einen Gesundheitsausweis haben.
- Es ist verboten, Hunde ohne Kontrolle in öffentlichen Räumen frei herumlaufen zu lassen.
Obligatorische Registrierung:
Reinigung:
Gesundheit:
Kontrolle:
Verbote
- Tiere auf der Straße füttern.
- Hunde allein in Fahrzeugen zurücklassen.
Strafen
Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Geldstrafen führen, die je nach Schwere variieren:
- Geldstrafen von 100 bis 750 Euro für geringfügige Verstöße, wie das Nichtmitführen von Wasser zur Reinigung von Urin oder das Nichtimpfen des Tieres.
- Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro für das Nichtaufheben von Exkrementen.
- Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro für das Freilassen von Hunden ohne Kontrolle.
Weitere Bestimmungen
- Die Stadtverwaltung ist für die Kontrolle der Katzenkolonien zuständig.
- Es wurden Regeln für die Nutzung von Hundewiesen festgelegt.
Diese Regelung von Dénia über Haustiere und deren Besitzer zielt darauf ab, die verantwortungsvolle Haltung von Haustieren zu fördern, das Zusammenleben in öffentlichen Räumen zu verbessern und das Wohlbefinden von Tieren in Dénia zu gewährleisten.
