Der Stadtrat von Dénia hat die Änderung der städtischen Verordnung über den Besitz und das Wohlergehen von Tieren gebilligt, mit dem Ziel, sie an die aktuellen staatlichen und regionalen Vorschriften sowie an die gesellschaftlichen Veränderungen in der Wahrnehmung der Beziehung zwischen Mensch und Tier anzupassen. Hauptpunkte und wichtigste Bestimmungen:
Zielsetzung und Umfang
- Sorgen Sie für den Schutz und die Achtung von Tieren als fühlende Lebewesen.
- Fördern Sie die verantwortungsbewusste Haltung von Besitzern und Haltern.
- Das Zusammenleben von Menschen und Tieren in der Gemeinde zu regeln, unter Berücksichtigung der öffentlichen Gesundheit, des Bürgersinns und des guten Zusammenlebens.
- Sie gilt für die gesamte Gemeinde Dénia, sowohl für Einwohner als auch für Besucher, die sich für einen längeren Zeitraum dort aufhalten.
Aufgaben und Pflichten von Eigentümern/Besitzern
- Kennzeichnung und Registrierung:
– Alle Hunde müssen in der städtischen Zählung registriert werden.
– Die Registrierung muss innerhalb von maximal 30 Tagen nach der Kennzeichnung mit einem Mikrochip erfolgen.
– Die Verpflichtung wird auch auf Besucher ausgedehnt, die sich länger als 3 Monate in Dénia aufhalten.
- Hygiene und Sauberkeit:
– Es ist obligatorisch, eine Flasche Wasser mit sich zu führen, um den Urin von Tieren auf öffentlichen Straßen zu beseitigen.
– Alle tierischen Fäkalien müssen jederzeit aufgesammelt werden.
- Gesundheits- und Veterinärkontrolle:
– Katzen, Hunde und sogar Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein und einen aktuellen Gesundheitspass besitzen.
Bemerkenswerte Verbote
- Füttern von Tieren auf öffentlichen Straßen: Das Füttern von Tieren auf der Straße ist verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
- Ungezügelte Tiere: Tiere auf freiem Fuß oder unbeaufsichtigt zu lassen, kann zu schweren Strafen führen.
- Zugang zu den Stränden während der Badesaison: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Oktober sind Hunde an den Stränden nicht erlaubt (gemäß der Strandverordnung).
Strafregelung
- Geringfügige Verstöße: Bußgelder von 100 € bis 750 €, z. B. für das Nichtmitführen von Wasser zum Reinigen des Urins oder das Nichtimpfen.
- Schwerwiegende oder sehr schwerwiegende Verstöße: Das Nichtaufsammeln von Kot kann zu Geldbußen von bis zu 3.000 € führen; das Tier unkontrolliert zu lassen, kann in extremen Fällen zu Geldbußen von bis zu 10.000 € führen.
Andere geregelte Aspekte
- Kontrolle und Registrierung von Katzenkolonien durch den Stadtrat.
- Regeln für die Nutzung von Hundeparks.
- Regulierung der Aktivitäten von Züchtern und Tierverbänden innerhalb der Gemeinde.